Die CE-Kennzeichnung und der rote Faden zur Konformität

Die meisten Menschen haben das CE-Kennzeichen schon auf diversen Produkten entdeckt. Aber was genau dahintersteckt, dass weiß kaum jemand. Hier gibt es einen Überblick über das CE-Konformitätsbewertungsverfahren am Beispiel einer vollständigen Maschine.

 

Wird ein CE-Kennzeichen an einer Maschine oder einem Produkt angebracht, so stellt es sicher, dass die geltenden Richtlinien der EU eingehalten werden. Welche Richtlinien das sind, kommt auf die Art des Produktes an. Handelt es sich beispielsweise um eine Maschine, so werden sie in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschrieben. Durch die gewährleistete Einhaltung aller Richtlinien, ist das CE-Kennzeichen für den freien Warenverkehr innerhalb der EU unerlässlich und seine Anbringung für Hersteller oder Importeure Pflicht. Das CE-Kennzeichen weist grundsätzlich darauf hin, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für das jeweilige Produkt eingehalten werden.

 

Das Einhalten aller geltenden Richtlinien für ein Produkt liegt in erster Linie beim Hersteller. Dieser ist in der Pflicht das CE-Kennzeichen vor dem Inverkehrbringen an dem Produkt anzubringen. Somit liegt es auch beim Hersteller, nach den geltenden Richtlinien zu recherchieren und die darin verfassten harmonisierten Normen einzuhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass für ein Produkt mehrere Richtlinien gelten, sodass eine gründliche Recherche sehr wichtig ist.

 

Für das Produkt sollte immer die bestimmungsgemäße Verwendung festgelegt werden. Dazu gehört die Definition von Grenzen, die anhand der Zielgruppe formuliert werden müssen. Um beispielsweise die vorhersehbaren Fehlanwendungen des Produkts oder der Maschine, zeitliche und räumliche Grenzen und die Bedingungen für eine sichere Benutzung oder der Inbetriebnahme festzulegen. Diese können unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob das Produkt oder die Maschine für geschultes Fachpersonal oder eine Privatperson gedacht ist.

 

Da Richtlinien inhaltlich häufig sehr allgemein formuliert sind, werden diese häufig durch die harmonisierten Normen ergänzt. Die Normen stellt die EU in Form von Amtsblättern zur Verfügung. Diese sind urheberrechtlich geschützt und müssen kostenpflichtig erworben werden. Eine gründliche Recherche zu Beginn des Prozesses ist deshalb auch aus kosteneffizienzgründen sinnvoll.

 

Am Beispiel einer Maschine muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung, noch bevor die Maschine tatsächlich gebaut wird, durchgeführt werden. Sie dient dazu die Gefahren, die von der fertigen Maschine ausgehen könnten, schon im Vorhinein zu identifizieren und zu minimieren. Für die Risikobeurteilung ist die Norm EN 12100:2010 zu berücksichtigen, die zwar detaillierte Informationen zu möglichen Gefährdungen und Risiken enthält, nicht aber eine Anleitung zur Durchführung der eigentlichen Risikobeurteilung. An dieser Stelle empfiehlt es sich, Hilfe bei einem Experten zu holen.

 

Ist die Konstruktion der Maschine dann abgeschlossen, schreibt die Maschinenrichtlinie die technische Dokumentation vor. Sie beinhaltet unter anderem eine CE-Konformitätserklärung, Konstruktionspläne, Schaltpläne, Benutzerinformationen und die Bedienungs- oder Betriebsanleitung der Maschine. Bei einem Export der Maschine müssen die notwendigen Dokumente in der Amtssprache des Ziellandes mitgeliefert werden.

 

Bevor das CE-Kennzeichen an der Maschine angebracht werden kann, muss eine EG-Konformitätserklärung als Bestätigung der Konformität der Maschine verfasst werden. Die EG-Konformitätserklärung beinhaltet im Wesentlichen die Dokumentation des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens. Es werden alle angewandten Richtlinien und harmonisierten Normen in der Erklärung festgehalten.

 

Im letzten Schritt des Prozesses muss das CE-Kennzeichen an der Maschine befestigt werden. Dazu wird ein Typenschild dauerhaft angebracht, das neben dem CE-Kennzeichen auch den Namen der Maschine und Informationen zum Hersteller abbildet.

 

Die Schritte noch mal kurz zusammengefasst:

- Mit dem CE-Kennzeichen wird sichergestellt, dass alle geltenden Richtlinien der EU eingehalten werden.

- Für das Einhalten aller geltenden Richtlinien ist der Hersteller oder Importeur verantwortlich.

- Recherchieren Sie sorgfältig nach den anzuwendenden Richtlinien und Normen.

- Die Grenzen Ihres Produktes und der Zielgruppe müssen genau definieret werden.

- Eine Risikobeurteilung sollte immer konstruktionsbegleitend angefertigt werden.

- Erstellen Sie die technische Dokumentation in Amtssprache des Ziellandes.

- Verfassen Sie die EG-Konformitätserklärung.

- Anbringen des Typenschildes.

 

Dieser rote Faden erklärt beispielhaft den Ablauf des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an einer vollständigen Maschine.

Aber was gibt es bei unvollständigen Maschinen zu beachten?

Wann kommt es zu einer wesentlichen Veränderung an einer Maschine?

Gerne stelle ich mich Ihren Fragen und berate ich Sie bei Ihrem individuellen Anliegen.

 

www.kdr-produktgestaltung.de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0
Mitglied im Händlerbund

Alle abgebildeten Logos & Markennamen gehören den jeweiligen Marken- & Lizenzinhabern und dienen lediglich als Musterbilder